Recht auf Reparatur: Was 2027 auf Reparaturbetriebe zukommt
Kurz gesagt: Das Recht auf Reparatur gilt in Österreich seit 1. Oktober 2026. Die Reparaturpflicht trifft in erster Linie Hersteller, nicht die Reparaturbetriebe. 2027 kommt für Betriebe keine neue Pflicht, sondern ein neuer Kanal: Bis 31. Juli 2027 muss Österreich eine Online-Reparaturplattform betriebsbereit haben, auf der sich Betriebe kostenlos und freiwillig eintragen können.
Die Fristen auf einen Blick
| Datum | Was passiert |
|---|---|
| 30. Juli 2024 | Die EU-Richtlinie 2024/1799 tritt in Kraft. |
| 31. Juli 2026 | Frist für die Umsetzung in nationales Recht. |
| 27. Juli 2026 | Österreich: WaRUG kundgemacht, BGBl. I Nr. 60/2026. |
| 1. Oktober 2026 | WaRUG in Kraft. Konsumentenschutzgesetz, Verbrauchergewährleistungsgesetz und Verbraucherbehördenkooperationsgesetz sind geändert. |
| 31. Juli 2027 | Die nationale Online-Reparaturplattform muss betriebsbereit sein. |
| 31. Jänner 2028 | Verlängerte Frist für Mitgliedstaaten mit Zugangsbedingungen. |
Was seit 1. Oktober 2026 gilt
Die Reparaturpflicht liegt beim Hersteller
Für die im Anhang der Richtlinie gelisteten Produktgruppen müssen Hersteller reparieren, wenn die Reparatur möglich ist, zu einem angemessenen Preis und in angemessener Zeit. Erfasst sind rund elf Gruppen, darunter Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets, außerdem Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Staubsauger und E-Bike-Akkus. Händler trifft die Pflicht nur dann, wenn sie aus Drittstaaten importieren und der Hersteller keinen Vertreter in der EU hat. Eine unabhängige Werkstatt hat keine Reparaturpflicht.
Die Richtpreise der Hersteller sind jetzt öffentlich
Hersteller müssen auf einer frei zugänglichen Website Richtpreise für typische Reparaturen veröffentlichen. Für Werkstätten ist das mehr als eine Fußnote: Diese Richtpreise sind ab sofort der Maßstab, an dem Kundinnen und Kunden ein Angebot messen, bevor sie überhaupt anrufen.
Ersatzteile und keine Blockaden
Ersatzteile müssen zu einem angemessenen Preis verfügbar sein. Vertragliche oder technische Hürden, die unabhängige Betriebe von der Reparatur ausschließen, sind ohne sachliche Rechtfertigung unzulässig.
Ein Jahr längere Gewährleistung
Wird ein Mangel innerhalb der Gewährleistung durch eine Reparatur behoben, verlängert sich die Gewährleistungsfrist einmalig um ein Jahr, in Summe also auf bis zu drei Jahre. Für das Gespräch am Tresen ist die Abgrenzung wichtig: Das betrifft die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers, nicht die Garantie, die der Betrieb selbst auf seine Reparatur gibt.
Das Europäische Formular für Reparaturinformationen
Das Formular ist freiwillig. Kein Betrieb muss es verwenden. Wer es ausstellt, ist an klare Regeln gebunden:
- Es ist kostenlos bereitzustellen, vor Abschluss des Reparaturvertrags.
- Nur wenn eine Diagnose nötig ist, um Defekt und Reparaturkosten festzustellen, darf dafür ein Entgelt verlangt werden.
- Die genannten Bedingungen, insbesondere der Preis, dürfen 30 Kalendertage lang nicht geändert werden.
Für einen Handy-Reparaturbetrieb ist das eine Rechenaufgabe, keine Formsache. Ein Festpreis für einen Display-Tausch, der 30 Tage hält, setzt voraus, dass der Einkaufspreis des Ersatzteils in diesen 30 Tagen kalkulierbar ist. Wer mit tagesaktuellen Teilepreisen arbeitet, braucht entweder einen Aufschlag oder ein Angebot außerhalb des Formulars mit kürzerer Frist.
Ein Preis, der 30 Tage hält, ist kein Formular-Thema, sondern ein Einkaufs-Thema.Kalkulation im Handy-Reparaturbetrieb
Was 2027 wirklich kommt: die Reparaturplattform
Bis 31. Juli 2027 muss Österreich sicherstellen, dass eine Online-Plattform für Reparatur betriebsbereit ist, entweder als nationaler Bereich der europäischen Plattform oder als eigene nationale Lösung. Konsumentinnen und Konsumenten sollen dort Reparaturbetriebe in ihrer Nähe finden, dazu Anbieter generalüberholter Ware und Initiativen wie Repair-Cafés. Der Eintrag ist für Betriebe freiwillig und kostenlos.
Was ein solches Verzeichnis leistet, lässt sich heute schon sagen: Es zeigt, dass es einen Betrieb gibt, mit Adresse und Leistungen. Es zeigt nicht, was eine Reparatur kostet, wie lange sie dauert und wie zufrieden frühere Kundinnen und Kunden waren. Genau diese drei Angaben entscheiden aber, wer den Auftrag bekommt. Wer 2027 im Verzeichnis steht, sollte deshalb parallel dafür sorgen, dass Preis, Dauer und Bewertungen auffindbar sind.
In eigener Sache: Genau dort wird PALcito ansetzen. Wir werden 2027 in Wien starten, mit hinterlegten Preisen je Modell und Schaden, verbindlichen Angeboten samt Dauer und Bewertungen nach abgeschlossener Reparatur. Dieser Beitrag ist daher nicht neutral. Die Rechtslage oben ist es: Alle Angaben sind unten belegt.
Checkliste für Reparaturbetriebe
- Preise pro Modell und Schaden festlegen, nicht nur Richtwerte. Grundlage für jedes Festpreisangebot mit 30-Tage-Bindung.
- Teilepreis-Schwankungen einkalkulieren, wenn das Formular zum Einsatz kommt.
- Durchschnittliche Reparaturdauer je Schadensart erheben. Sie gehört in jedes Angebot.
- Diagnosegebühr festlegen und kommunizieren, samt Anrechnung auf die Reparatur.
- Gewährleistung und eigene Garantie trennen, auch in den eigenen Unterlagen.
- Richtpreise der Hersteller beobachten. Sie sind öffentlich und damit der Vergleichsmaßstab.
- Eintrag in die staatliche Plattform vormerken, sobald sie 2027 online geht.
Häufige Fragen
Ab wann gilt das Recht auf Reparatur in Österreich?
Seit 1. Oktober 2026. Das WaRUG wurde am 27. Juli 2026 als BGBl. I Nr. 60/2026 kundgemacht.
Müssen Reparaturbetriebe ab 2027 etwas Neues tun?
Nein. 2027 ist die Frist für die staatliche Reparaturplattform, der Eintrag dort ist freiwillig und kostenlos.
Wer muss reparieren, Hersteller oder Werkstatt?
Der Hersteller. Unabhängige Werkstätten trifft keine Reparaturpflicht, Händler nur im Importfall ohne EU-Vertreter des Herstellers.
Ist das Europäische Reparaturformular verpflichtend?
Nein. Wer es ausstellt, muss es kostenlos abgeben und den Preis 30 Kalendertage halten.
Darf die Fehlerdiagnose verrechnet werden?
Ja, wenn sie nötig ist, um Defekt und Reparaturkosten festzustellen.
Welche Geräte sind erfasst?
Unter anderem Mobiltelefone, schnurlose Telefone und Tablets sowie Waschmaschinen, Geschirrspüler, elektronische Displays, Staubsauger und E-Bike-Akkus. Die Liste kann erweitert werden.